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Outsourcing

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Sie brauchen Ihre wertvolle Zeit und Kapazität, um sich auf das zu konzentrieren, was Sie am besten können. Ihr Unternehmen braucht Sie als Profi in Ihrem Kerngeschäft. Warum sollten Sie sich mit Sachverhalten beschäftigen, die ein Spezialist mit dem erforderlichen Know-how für Sie viel effizienter erledigen kann. Wir verschaffen Ihnen mit unseren betriebswirtschaftlichen Leistungen Ihre wichtigsten Ressourcen:

Mehr Zeit  für Sie und für Ihr Unternehmen und mehr Zeit für wertvolle Lebensqualität.

Unsere Outsourcing-Leistungen bzw. betriebswirtschaftlichen Leistungen:

Sie profitieren von:

  1. Unserem Know-how:
       - Wir verfügen über fachkundige Kenntnisse:  Berücksichtigung von arbeits-
          rechtlichen, sozialversicherungsrechtlichen und steuerlichen Vorgaben
       - Wir bieten Ihnen 17 Jahre Praxiserfahrungen
       - Wir absolvieren regelmäßig qualifizierte Fortbildungen
  2. Unserer Effizienz:
       - Auch wenn es am besten schon gestern erledigt sein sollte, wir erledigen unsere
         Aufgaben prompt
  3. Unserer Zuverlässigkeit:
       - Wir verstehen Sie und Ihre Ziele und setzen uns persönlich  für Ihre Interessen
          ein
       - Sie können sich darauf verlassen, dass wir immer unserer Bestes geben
  4. Unserer Preiskalkulation:
       - Wir kalkulieren unsere Preise individuell nach Ihren Anforderungen
       - Wir haben faire und transparente Preise 
  5. Unserem Informations- und Technologiestand:
       - Wir arbeiten ausschließlich mit modernster Technologie
       - Wir liefern Ihnen einen reibungsloser Datentransfer durch individuelle Schnitt-
          stellen und elektronische Datenübertragung
  6. Unsere moderne Datenverarbeitung:
       - Sie vermeiden hohe Investitionen für teure Software
       - Sie haben keine Wartungs- und Updatekosten für diese Programme
       - Sie sparen Personalkosten für Installation und Schulungen
  7. Unsere Flexibilität:
       - Modernste Technologie ermöglicht einen schnellen und reibungslosen
         Transfer der Daten, ob zu Ihnen, zu uns oder zu Ihrem Steuerberater
  8. Unserem Service:
       - Gerne kommen wir in Ihr Unternehmen und nehmen die Unterlagen in Empfang
       - Wir buchen auch beleglos: Sie scannen die Belege ein und senden uns diese per
          Email. Der originale Beleg verbleibt bei Ihnen. Da der Beleg bei der jeweiligen
          Buchung als PDF-Datei hinterlegt ist, wird der originale Beleg nicht mehr
          benötigt. Das elektronische Belegarchiv verschafft Ihnen die gewünschte
          Übersicht.
  9. Unserer Mitgliedschaft:
       - Wir sind Mitglied im KMU-Beraterverband freier Berater e.V. sowie dem
          Bundesverband selbständiger Buchhalter und Bilanzbuchhalter und
          bieten unseren Kunden die Sicherheit immer auf dem aktuellsten Stand zu sein.

Wir erarbeiten mit Ihnen nach Ihren Wünschen und betrieblichen Erfordernissen ein entsprechendes Konzept.

Schnittstellen können individuell eingerichtet werden.

Fordern Sie noch heute ein unverbindliches Angebot an.

Unsere Unternehmensberatung ist als qualifiziertes Beratungsunternehmen bei der BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle), beim RKW Hessen sowie bei der KfW-Beraterbörse gelistet und für das Gründercoaching Deutschland freigeschaltet. Insofern können Fördermittel bzw. Zuschüsse für das Beratungshonorar beantragt werden.

Beim Bundesministerium für Wirtschaft kann ein Zuschuss zur Existenzgründung oder allgemeinen Unternehmensberatungen von 50% der Beratungskosten, max. 1.500,-- Euro netto beantragt werden.

Bei der KfW Mittelstandsbank können Zuschüsse des Gründercoaching Deutschland für z.B. Existenzgründung in den alten Bundesländern 50% und den neuen Bundesländern 75% des Honorars bei einer maximalen Bemessungsgrundlage von 6.000,-- Euro sowie bei Gründungen aus der Arbeitslosigkeit bis zu 90% des Honorars bei einer maximalen Bemessungsgrundlage von 4.000,-- Euro beantragt werden.

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, und wir erledigen das.

Nutzen Sie unseren Newsletter mit wichtigen und komprimierten Informationen.

 

* Unsere Hilfestellung in Steuersachen umfasst nach § 6 Nr. 3,4 StBerG mechanische Arbeitsgänge, Kontieren von Belegen, Buchen lfd. Geschäftsvorfälle, die lfd. Lohnabrechnung und das Fertigen der Lohnsteueranmeldung.

 

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