Standort:  Startseite / Pflegedienste / Marketing und Werbung

Marketing und Werbung

Drucken

Nutzen Sie das Instrument der Pflegenoten

Auch in Ihrer Branche sind Sie dem Wettbewerbsdruck ausgesetzt. Die ambulanten und stationären Pflegedienste sollen künftig einmal jährlich Qualitätsprüfungen unterworfen werden. Die Veröffentlichung der Ergebnisse erfolgt per Gesetz (§ 115 Abs. 1a SGB XI) durch die Landesverbände der Pflegekassen.

Nutzen Sie diese Chance mit Einführung eines Qualitätsmanagements!

Eine gute Bewertung Ihrer Pflegediensteinrichtung ist die Beste Empfehlung!

Für ein gutes Marketingkonzept sind viele Komponenten erforderlich. Wir betrachten es als unsere Aufgabe nicht ausschließlich den Istzustand Ihres mobilen Pflegedienstes zu vermarkten, sondern Ihren Pflegedienst

  • ganzheitlich zu betrachten
  • zu analysieren und zu bewerten
  • Maßnahmen zu erarbeiten
  • In ein Werbekonzept einzubringen und umzusetzen.

Wir setzen uns für Ihre Interessen ein und bringen frischen Wind in Ihren Betrieb durch ein innovatives Marketingkonzept. In Kooperation mit unseren renommierten Werbepartner erarbeiten wir für Sie unter Berücksichtigung Ihrer wichtigsten Parameter ein spannendes und gewinnbringendes Werbekonzept.

Die Leistungen unserer Unternehmensberatung:

  • Bestandsaufnahme
  • Maßnahmen ergreifen (z.B. Qualitätsmanagement einführen)
  • Kontrolle der Ergebnisse
  • Konkretisierung der gewünschten Ziele
  • Budgetierung
  • Zusammentragen von Daten und Fakten
  • Markt- und Konkurrenzanalyse
  • Entwicklung von Strategien
  • Einholung von Angeboten von externen Spezialisten
  • Kostenkontrolle
  • Begleitung der Umsetzung der geplanten Maßnahme
  • Kontrolle der Ergebnisse

Ihre Vorteile:

  • Wir beraten Sie ganzheitlich und unabhängig
  • Wir koordinieren die Businesspartner (Networking)
  • Wir konzentrieren uns auf Ihre Branche
  • Sie haben einen Ansprechpartner, der die Informationen bündelt und sich für Ihre Ziele einsetzt
  • Ihre Liquidität bleibt erhalten, da unser Beratungshonorar anteilig über öffentliche Mittel finanziert werden kann
  • Wir stärken Ihren wirtschaftlichen Erfolg und Ihre Wettbewerbsposition

Wir wollen, dass Sie sich erfolgreich am Markt positionieren und Ihren Erfolg langfristig sichern. Hierzu setzen wir unser gesamtes branchenspezifisches Know-how ein. Gemeinsam können wir Ihre Ziele erreichen.

Unsere Unternehmensberatung ist als qualifiziertes Beratungsunternehmen bei der BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle), beim RKW Hessen sowie bei der KfW-Beraterbörse gelistet und für das Gründercoaching Deutschland freigeschaltet. Insofern können Fördermittel bzw. Zuschüsse für das Beratungshonorar beantragt werden.

Beim Bundesministerium für Wirtschaft kann ein Zuschuss zur Existenzgründung oder allgemeinen Unternehmensberatungen von 50% der Beratungskosten, max. 1.500,-- Euro netto beantragt werden.

Bei der KfW Mittelstandsbank können Zuschüsse des Gründercoaching Deutschland für z.B. Existenzgründung in den alten Bundesländern 50% und den neuen Bundesländern 75% des Honorars bei einer maximalen Bemessungsgrundlage von 6.000,-- Euro sowie bei Gründungen aus der Arbeitslosigkeit bis zu 90% des Honorars bei einer maximalen Bemessungsgrundlage von 4.000,-- Euro beantragt werden.

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, und wir erledigen das.

Nutzen Sie unseren Newsletter mit wichtigen und komprimierten Informationen.

 

Die Ebbing Unternehmensberatung bei Facebook
Tanja Ebbing auf Twitter folgen
Tanja Ebbing bei Xing