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Betriebswirtschaftliche Beratung

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Holen Sie sich Verstärkung ins Haus!

Haben Sie bei der heutigen Informations- und Dokumentenflut noch den Überblick, welche Daten konkret für Sie wichtig sind?

Beansprucht Ihr Tagesgeschäft Sie so stark, dass Ihnen kein weiterer  Spielraum für andere brisante Geschäftsbereiche verbleibt, um dort dringende Entscheidungen zu treffen?

Wir haben es mit unserer Unternehmensberatung zur Aufgabe gemacht, Ihnen die Daten und Fakten zu selektieren und die nötige Transparenz zu verschaffen.

Wir begleiten Sie auf Ihrem Weg, Ihren Erfolg langfristig zu sichern.

Die Schwerpunkte unserer betriebswirtschaftlichen Beratung:

Warum Sie uns beauftragen:

Wir garantieren Ihnen Neutralität und nehmen eine ganzheitliche Betrachtung vor. Sie partizipieren von unserem Know-how.

Sie konzentrieren sich auf Ihre Kerngeschäft und wir uns auf Ihre Unternehmenszahlen.

Wir stärken Ihren wirtschaftlichen Erfolg und Ihre Wettbewerbsposition.

Wir verschaffen Ihnen Transparenz der Kostenentwicklung.

Unsere Unternehmensberatung ist als qualifiziertes Beratungsunternehmen bei der BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle), beim RKW Hessen sowie bei der KfW-Beraterbörse gelistet und für das Gründercoaching Deutschland freigeschaltet. Insofern können Fördermittel bzw. Zuschüsse für das Beratungshonorar beantragt werden.

Beim Bundesministerium für Wirtschaft kann ein Zuschuss zur Existenzgründung oder allgemeinen Unternehmensberatungen von 50% der Beratungskosten, max. 1.500,-- Euro netto beantragt werden.

Bei der KfW Mittelstandsbank können Zuschüsse des Gründercoaching Deutschland für z.B. Existenzgründung in den alten Bundesländern 50% und den neuen Bundesländern 75% des Honorars bei einer maximalen Bemessungsgrundlage von 6.000,-- Euro sowie bei Gründungen aus des Arbeitslosigkeit bis zu 90% des Honorars bei einer maximalen Bemessungsgrundlage von 4.000,-- Euro beantragt werden.

Wir arbeiten mit Startothek und sind bei Startothek-Gründungsstarter gelistet. 

Nutzen Sie unseren Newsletter mit wichtigen und komprimierten Informationen.

Gerne beraten wir Sie. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf.

 

* Unsere Hilfestellung in Steuersachen umfasst nach § 6 Nr. 3,4 StBerG mechanische Arbeitsgänge, Kontieren von Belegen, Buchen lfd. Geschäftsvorfälle, die lfd. Lohnabrechnung und das Fertigen der Lohnsteueranmeldung.

 

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