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Zuschüsse Beratungshonorar

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Unsere Unternehmensberatung ist als qualifiziertes Beratungsunternehmen bei der BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle), beim RKW Hessen sowie bei der KfW-Beraterbörse gelistet und für das Gründercoaching Deutschland freigeschaltet. Insofern können Fördermittel bzw. Zuschüsse für das Beratungshonorar beantragt werden.

Beim Bundesministerium für Wirtschaft kann ein Zuschuss zur Existenzgründung oder allgemeinen Unternehmensberatungen von 50% der Beratungskosten, max. 1.500,-- Euro netto beantragt werden.

Bei der KfW Mittelstandsbank können Zuschüsse des Gründercoaching Deutschland für z.B. Existenzgründung in den alten Bundesländern 50% und den neuen Bundesländern 75% des Honorars bei einer maximalen Bemessungsgrundlage von 6.000,-- Euro sowie bei Gründungen aus der Arbeitlosigkeit bis zu 90% des Honorars bei einer maximalen Bemessungsgrundlage von 4.000,-- Euro beantragt werden.

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